Allgemeine Geschäfstbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SCENT AND SEARCH ACADEMY

Mantrailing Sabine Lohkamp / Dieter Schäfer GbR

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (Ausbildung von Hund/Mensch Teams in Seminaren, Workshops, Hundewanderungen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen) der SCENT AND SEARCH ACADEMY Mantrailing Lohkamp / Schäfer GbR, Theodor-Heuss Str. 183, 52428 Jülich. 

Sie ergänzen etwaige, auf gedruckten Prospekten oder im Internetauftritt 

www.scent-and-search-academy.de befindliche Regelungen.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung 

Welche Leistungen vertraglich zwischen der SCENT AND SEARCH ACADEMY Mantrailing Lohkamp / Schäfer GbR, Theodor-Heuss Str. 183, 52428 Jülich und dem /der Ratsuchenden, Seminar-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage von der SCENT AND SEARCH ACADEMY oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen.

Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die SCENT AND SEARCH ACADEMY behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Beratung, Seminare, Workshops, oder sonstigen Trainingsveranstaltungen (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. 

Sowohl die Wahl des Trainingsortes und des Hundetrainers obliegt allein der SCENT AND SEARCH ACADEMY. Zudem behält sich die SCENT AND SEARCH ACADEMY vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.

Die SCENT AND SEARCH ACADEMY ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die SCENT ANDSEARCH ACADEMY nicht, dass der / die Teilnehmer/in die Prüfung besteht. Wenn nach erfolgter Beratung oder Training einem Dritten ein Schaden durch den Teilnehmer/in oder dessen Hund/Hunden irgendeiner Weise zugefügt wird haftet der /die Teilnehmer/in selbst für die verursachten Schäden. 

 

§ 3 Abschluss des Vertrages (Anmeldung) 

Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der SCENT AND SEARCH ACADEMY kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer/in erhält eine Anmeldebestätigung (außer bei fortlaufendem Gruppentraining). Die SCENT AND SEARCH ACADEMY ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder an Trainingsstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

 

§ 4.1 Bezahlung (Workshops, Seminare, Themenabende) 

Die Kosten für die Veranstaltung werden zwischen der SCENT AND SEARCH ACADEMY und dem Teilnehmer vereinbart. Die schriftliche Anmeldung gilt als bindend. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich die SCENT AND SEARCH ACADEMY vor.  

 

§ 4.2 Bezahlung (Einzeltraining und Gruppen bzw. Offene Gruppen) 

Die Zahlung für das Einzeltraining bzw. die Gruppenstunden werden in bar direkt nach dem Unterricht entrichtet. Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. 

Für das Gruppentraining werden 5er und 10er Karten ausgegeben, die jeweils nach der Übungsstunde abgestempelt werden. Die Teilnehmer haben die Karten zum Abstempeln bereit zu halten.

Vorausbezahlte Stunden können in allen offenen Gruppenstunden ohne feste Kursdauer eingelöst werden.

Die für die voraus zu zahlenden Gruppenstunden herausgegebenen Karten sind innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Danach verlieren diese ihre Gültigkeit.

Bei den bekannt gegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Bruttoangaben. 

 

§ 5 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in (Workshops, Seminare, Themenabende, Veranstaltungen) 

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. 

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.

Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

- bei Workshops, Seminare, Themenabende, Veranstaltungen:

  • bis drei Tage vor Beginn des jeweiligen Beratungstermins: 50% des Entgeltes für die jeweilige Beratungsstunde
  • bei Stornierung keiner drei Tage vor Beginn des jeweiligen Beratungstermins erfolgt keine Rückerstattung für evtl. vorausgezahlte Entgelte.

Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 

Die SCENT AND SEARCH ACADEMY kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Erklärt der/die Teilnehmer/in wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er / sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch die SCENT AND SEARCH ACADEMY die Möglichkeit der gesamten Beitragsrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des / der Zurücktretenden. 

 

§ 6 Ausfall Einzelner Stunden eines Kurses. 

Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen den Trainingsstunden des gebuchten Kurses fernbleiben. 

Der/die Teilnehmer/in hat im Falle der nicht in Anspruchnahme einer oder mehrerer angebotenen Trainingsstunde/en des entsprechenden Kurses, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Erklärt der/die Teilnehmer/in wegen einer Erkrankung oder anderen wichtigen unvorhersehbaren Umständen unverzüglich die nicht Teilnahme an einzelnen Stunden oder zukünftigen Stunden und dokumentiert er / sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch die SCENT AND SEARCH ACADEMY die Möglichkeit der Gestattung des Nachholens von nicht in Anspruch genommener Leistungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß hierauf kein Rechtsanspruch seitens des / der Telnehmer/in besteht und das die Erstattung nur in den entsprechenden Ausnahmefällen gewährt wird. 

 

§ 7 Rücktritt durch die SCENT AND SEARCH ACADEMY 

Die SCENT AND SEARCH ACADEMY kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
  • Bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops und Hundewanderungen) wenn die erforderliche Teilnehmerzahl von acht Teilnehmern nicht erreicht wurde.
  • Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.

In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. 

 

§ 8 Haftung der SCENT AND SEARCH ACADEMY 

Hat die SCENT AND SEARCH ACADEMY aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet sie wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Teilnahmevertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer(in) regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. 

Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die SCENT AND SEARCH ACADEMY nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ist der Teilnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Teilnahmevertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Mitarbeiter der SCENT AND SEARCH ACADEMY, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen, oder Trainingsinhalten beruhen, übernimmt die SCENT AND SEARCH ACADEMY keine Haftung. Von den Regelungen dieses § 6 unberührt bleibt eine etwaige Haftung der SCENT AND SEARCH ACADEMY bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

 

§ 9 Mitwirkungspflicht 

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Unterlässt es der / die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

 

§ 10 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers 

Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte die SCENT AND SEARCH ACADEMY in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben, oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, kann die SCENT AND SEARCH ACADEMY eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Auch hat der Teilnehmer während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken. Der Teilnehmer, haftet für sich und die von Ihm und seinem Hund verursachten Schäden selbst. Die Teilnahme an den Kursen, Trainings oder Veranstaltungen bei der SCENT AND SEARCH ACADEMY erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Missachtung der Anweisungen der SCENT AND SEARCH ACADEMY schließt eine Haftung in jedem Fall aus. Die SCENT AND SEARCH ACADEMY haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers. Dies gilt auch für entstandenen Verletzungen während des Trainings, sowie an Personen, Beschädigungen an Sachen, sowie für solche, die auf Verhalten Dritter einschließlich anderer Teilnehmer, sowie ihrer Hunde zurückzuführen sind. Ebenso muss der Teilnehmer bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten. 

 

§ 11 Tierhaftpflichtversicherung 

Der/die Teilnehmer(in) ist verpflichtet, für sein (ihr) Tier eine Tierhaftpflichtversicherung für die Veranstaltungszeit zu unterhalten und bei Veranstaltungsbeginn jeweils nachzuweisen. 

 

§ 12 Schutzimpfungen und Krankheiten

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen. 

 

§ 13 Gewährleistung

Die SCENT AND SEARCH ACADEMY weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der / die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, die SCENT AND SEARCH ACADEMY einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der / die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der / die Teilnehmerin der SCENT AND SEARCH ACADEMY eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von der SCENT AND SEARCH ACADEMY verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

 

§ 14 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages     zur Folge. 

 

§ 16 Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Der/die Teilnehmer(in) ist nicht befugt, zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigtes Material zu vervielfältigen, zu verbreiten oder in sonstiger Weise gewerblich zu nutzen.  

 

§ 17 Bild – und Tonaufnahmen

Die SCENT AND SEARCH ACADEMY behält sich vor, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung von Bildern der Kunden/Hunde auf den Seiten der SCENT ANDSEARCH ACADEMY sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden. Mit der Veröffentlichung und Verwendung von Kunde/Hund mit Bild und Text auf der Website der SCENT AND SEARCH ACADEMY sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde grundsätzlich einverstanden. 

Private Ton und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.

Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Web-Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch die SCENT AND SEARCH ACADEMY erfolgen. 

 

§ 18 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 

 

§ 19 Sonstiges

Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere  Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt. 

 

Schlussbestimmung 

Soweit der/die Teilnehmer(in) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist Gerichtsstand Jülich und deutsches Recht anzuwenden

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